Betreuung eines Kindergarten / Kindertagesstätte mit bis zu 25 Angestellten durch eine Sicherheitsfachkraft.
Durch die Betreuung wird geleistet:
- Sicherheitsmail (ansprechbar durch Ihre Leitungen)
- Info-Mailing (Sicherheitsupdate per eMail)
- Bis zu 0,33 Unterweisungen (entspr. 4 Stck p.a.)
- Jährliche Sicherheitsbegehung
- Informationsdienst zu Rechtsänderungen
- Beratende Unterstützung:
- bei Gefährdungsbeurteilungen
- bei Gefährdungsbeurteilungen nach BioStoffV
- zum Mutterschutz
- zum ergonomischen Arbeitsplatz
- bei der Erstellung von BA & SDB
- zu aushangpflichtigen Gesetzen
- zum allgemeinen Brandschutz (KEIN Brandschutzbeauftragter)
- zur Lärmprävention
Alle Leistungen werden von einer zertifizierten Sicherheitsfachkraft durchgeführt.